AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
SO KOMMEN SIE IN UNSERE KLINIKALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Verus Bonifatius Klinik ist ein Akutkrankenhaus für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie gemäß § 107 (1) SGB V. Eine Akutaufnahme ist rund um die Uhr möglich.
In unserer Klinik können privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler aufgenommen werden. Für Kassenpatienten ist eine vorherige Zusage ihrer Krankenkasse notwendig, aber wir helfen Ihnen gerne dabei, alle notwendigen Schritte zu unternehmen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie unverbindlich per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns aufnehmen.
Eine Einweisung in unsere Klinik erfolgt auf Veranlassung eines niedergelassenen Arztes. Bei elektiven Behandlungen muss in der Regel eine Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen beantragt werden. Wenn jedoch eine akute Gefährdung oder ein dringender medizinischer Bedarf vorliegt, reicht ein fachärztliches Attest aus. Selbstzahler können ohne Einschränkungen direkt aufgenommen werden. Für gesetzlich Versicherte ist neben der Einweisung durch den behandelnden Arzt eine Zusage der Krankenkasse notwendig, die wir Ihnen gerne unterstützend bei der Beantragung behilflich sind.
INFORMATIONEN FÜR PRIVAT VERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE
Um eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung oder die staatliche Beihilfe zu erreichen, muss die medizinische Notwendigkeit einer (akuten) stationären Krankenhauseinweisung durch einen Facharzt oder Psychotherapeuten bestätigt werden. Hierfür eignen sich insbesondere Fachärzte der Bereiche Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie, Nervenheilkunde oder Neurologie.
Im Falle einer Akuteinweisung, z.B. bei Gefährdungsaspekten, kümmern wir uns um die Klärung der Kostenübernahme am Tag der Aufnahme.
Bei geplanten und längerfristigen Aufenthalten ist eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung einzuholen. Dazu benötigen Sie in der Regel eine ausführlichere Stellungnahme Ihres ambulant behandelnden Facharztes oder Psychotherapeuten und ggf. auch Ihres Psychologen. Unsere Mitarbeiter*innen des Patientenmanagements beraten Sie gerne hinsichtlich der notwendigen Schritte.
Krankenhauseinweisung durch einen Facharzt oder Psychotherapeuten
Für eine Aufnahme in unsere Klinik benötigen Privatversicherte eine fachärztliche Erklärung der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Krankenhauseinweisung. Idealerweise sollten Sie zusätzlich ein fachärztliches Schreiben beilegen, das die bislang erfolgten Behandlungsversuche erörtert und zudem darstellt, weshalb eine ambulante Behandlung in Ihrem Fall nicht mehr ausreichend ist.
Akuteinweisung
Bei Gefährdungsaspekten kann eine Direktaufnahme stattfinden, für die lediglich ein fachärztliches Attest zur stationären Krankenhausbehandlung benötigt wird. Die Klärung der Kostenübernahme erfolgt durch unserer Klinik.
Längerfristige Aufenthalte
Eine elektive, geplante Behandlung erfordert die Beantragung einer Kostenübernahme bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle. Hierzu benötigen Sie eine ausführliche Stellungnahme des ambulant behandelnden Arztes.
INFORMATIONEN FÜR SELBSTZAHLER
Erfahren Sie hier mehr über die Aufnahme und Behandlung in unserer Klinik, wenn Sie als Selbstzahler behandelt werden. Wir bieten Ihnen eine direkte Aufnahme ohne eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung oder einen ähnlichen Kostenträger.
Wenn Sie als Selbstzahler in unsere Klinik aufgenommen werden möchten, benötigen Sie in der Regel eine Überweisung von einem Facharzt oder Psychotherapeuten. Sobald Sie diese haben, können Sie uns kontaktieren und wir besprechen alle wichtigen Informationen für eine Aufnahme und Behandlung.
Als Selbstzahler können Sie kurzfristig aufgenommen werden, da keine Kostenübernahme beantragt werden muss. Wenn Sie Fragen zur Aufnahme als Selbstzahler haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
INFORMATIONEN FÜR GESETZLICH VERSICHERTE
Als gesetzlich Versicherte Person müssen Sie zunächst eine Krankenhauseinweisung von Ihrem ambulant behandelnden Facharzt oder Psychotherapeuten mit einer Diagnose nach ICD-10 erhalten. Sie sollten dann eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Einige Krankenkassen verlangen auch einen Kostenvoranschlag der Wunschklinik, den Sie bei der Klinik anfordern können.
Sobald Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahmeerklärung ausgestellt hat, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren und uns die Krankenhauseinweisung und die Kostenübernahmeerklärung vorlegen. Sobald alle notwendigen Schritte erfolgt sind, können Sie jederzeit in unsere Klinik aufgenommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen können sich prinzipiell an den Behandlungskosten in einer Privatklinik beteiligen. Die Erfolgschancen hängen jedoch von der Komplexität des Erkrankungsbildes und Art und Umfang der ambulant erfolgten Behandlungsversuche ab. Die GKV erstattet nur die Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in der nächstgelegenen regelversorgenden Klinik entstanden wären. Die Differenz zwischen den erstatteten Kosten und dem Tagessatz der Verus Bonifatius Klinik muss vom Patienten selbst beglichen werden. Der Tagessatz setzt sich aus dem Basispflegesatz Psychiatrie und dem Abteilungspflegesatz Psychiatrie zusammen. Private Zusatzversicherungen oder Krankentagegeldversicherungen können die Zuzahlungspflicht reduzieren, sodass bei vielen gesetzlich versicherten Patienten nur geringe oder keine Zuzahlungen entstehen.
Es wird ausdrücklich davon abgeraten, ohne schriftliche Kostenübernahmeerklärung von Seiten der GKV in eine Privatklinik aufgenommen zu werden. Um eine Einzelfallprüfung bei der GKV zu beantragen, sollten Sie eine Krankenhauseinweisung von Ihrem Facharzt oder Psychotherapeuten erhalten, fachärztliche Schreiben über bisherige Behandlungsversuche beifügen und ein formloses Schreiben mit der Bitte um Einzelfallprüfung und Kostenerstattung für eine akutpsychiatrische Behandlung in der Wunschklinik verfassen. Wenn Sie vorher eine ambulante Psychotherapie erhalten haben, ist es hilfreich, eine kurze Stellungnahme des Psychotherapeuten zu erbeten, in der die stationäre Behandlung befürwortet und begründet wird.